Gutachterausschuss

Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö-nigseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 1. Juli 2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravensburg.

Historie

Zum 1. Juli 2019 haben die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg den Gemeinsamen Gutachterausschuss beim Gemeindeverband Mittleres Schussental gebildet. Der Zusammenschluss erfolgte, da durch die geänderte Fassung der Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) aus dem Jahr 2017 und damit den gestiegenen gesetzlichen Ansprüchen Rechnung getragen werden musste.
Nach §1 Abs.1a GuAVO wird u.a. eine ausreichende Zahl an Kauffällen gefordert, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse zu gewährleisten. Vielen kleineren Kommunen steht häufig nur eine zu geringe Anzahl an Kaufverträgen pro Jahr zur Verfügung, um diese Aufgabe zu erfüllen. Als Mindestanzahl sollen 1.000 Kaufverträge für eine ausreichende Datenlage von den gebildeten Zusammenschlüssen vorliegen.
Vor diesem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Grundlage der Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) aus dem Jahr 2017 wurde es als sinnvoll erachtet, dass sich die Städte und Gemeinden des westlichen Landkreises mit den Gemeinden des bestehenden Gemeindeverbandes Mittleres Schussental zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss neu zusammenschließen. Die bisher getrennten Gutachterausschüsse haben zum 1. Juli 2023 den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gebildet, der bei der Stadt Ravensburg angesiedelt ist. Der Zusammenschluss wurde innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt und wurde am 15. Juni 2023 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
Die Website des GMS wird derzeit neu gestaltet, daher sind vorerst die Informationen des Gutachterausschusses auf der bisherigen Homepage des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen.

Verkehrswertgutachten

Der gemeinsame Gutachterausschuss des westlichen Landkreis Ravensburg erstellt in Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten nach § 193 BauGB von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken. Antragsteller können ausschließlich die Eigentümer, ihnen gleichstehend Berechtigte oder Inhaber anderer Rechte am Grundstück sein. Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Die Anlässe zu einer Erstellung eines Gutachtens sind recht vielfältig. Diese können insbesondere sein: 
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung
  • bei Verkauf oder Kauf
  • bei Steuerangelegenheiten
  • Vermögenseinschätzung

Alle wichtige Informationen und der Ablauf finden Sie in diesem Informationsblatt (PDF,346 KB).
Kosten können der Gebührensatzung (PDF,71 KB) entnommen werden.
Sie können einen Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens (PDF,380 KB) stellen.

Informationen & Dokumente

Kontakt

Jens Herbst
Fachbereich Planen und Bauen
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405190